Titel Dienstleistende
Für Dienstleistende
Titel Mein Dienst
Alle Infos zu deinem Dienst
Mit deinem Dienst im Zivilschutz trägst du wesentlich zum Bevölkerungsschutz in unserer Region bei. Gemeinsam übernehmen wir koordinierende und unterstützende Aufgaben – für die Bevölkerung und unsere vier Partnerorganisationen. Alles was du zu deinem Dienst wissen musst, findest du hier.
Jahersprogramm
Jahersprogramm & Infos 2025
Im Kursprogramm findest du alle WK & KVK Daten aufgelistet:
In diesem PDF findest du die wichtigsten Infos rund um dein Dienst:
Dienstpflicht

Dienstpflicht im Zivilschutz
Für den Zivilschutz besteht eine nationale Dienstpflicht: Männer mit Schweizer Bürgerrecht sind schutzdienstpflichtig, sofern sie für die Schutzdienstleistung tauglich sind und nicht Militär- oder Zivildienst leisten. Die Rekrutierung für den Zivilschutz und für die Armee wird gemeinsam durchgeführt. Deine Rechte und Pflichten stellen wir dir nachfolgend vor:
Deine Schutzdienstpflicht im Überblick
- Deine Rechte
Schutzdienstpflichtige Personen haben Anspruch auf Sold und Erwerbsausfallentschädigung, Verpflegung, Transport und Unterkunft. Sie sind militärversichert, und bei der Berechnung der Wehrpflichtersatzabgabe werden ihnen sämtliche Ausbildungs- und Einsatztage angerechnet. - Deine Pflichten
Schutzdienstpflichtige müssen dienstlichen Anordnungen folgen und gemäss Aufgebot einrücken. Sie können auch verpflichtet werden, Kaderfunktionen zu übernehmen und entsprechende Dienste zu leisten.
- Wie lange muss ich Dienst leisten?
Die Schutzdienstpflicht ist vom 18. bis spätestens zum 36. Altersjahr zu erfüllen. Die Dienstpflicht dauert 14 Jahre und beginnt mit der Grundausbildung. Diese ist spätestens im 25. Altersjahr zu absolvieren. Nach insgesamt 245 geleisteten Diensttagen ist die Deinstpflicht erfüllt. Es besteht aber kein Anspruch darauf, 245 Diensttage zu leisten. - Dienstpflicht für Offiziere
Für höhere Unteroffiziere und Offiziere gilt die Dienstpflicht bis zum 40. Altersjahr. Dies unabhängig vom Beginn und den geleisteten Diensttagen.
Weiterführende Informationen
Dienstpflicht im Zivilschutz - Infos Bund
Aufgebot

Dein Aufgebot
Als Angehöriger des Zivilschutz, kurz AdZS kannst du für Grund-, Zusatz- und Kaderausbildungen sowie für Wiederholungskurse und im Ereignisfall aufgeboten werden. Jedes Aufgebot ist verbindlich. Nachfolgend einige Fakten und Verhaltensregeln sobald du aufgeboten bist:
Regeln rund um deine Dienstleistung
- Wer bietet mich auf?
Für die Zivilschutz-Ausbildung ist der Kanton zuständig. Die meisten Ausbildungen finden im Ausbildungszentrum Eiken statt. Die Vorbereitungs- und Wiederholungs-Kurse führt die regionale Zivilschutzorganisation (ZSO) durch. - Ich bin krank. Muss ich einrücken?
Schutzdienstpflichtige die Reisefähig sind, müssen gemäss Aufgebot einrücken. Wer nicht Reisefähig ist muss ein Dienstverschiebungs- / Urlaubsgesuch stellen (siehe unten) - Was passiert wenn ich nicht einrücke?
Unentschuldigtes Nicht-Einrücken wird gemäss BZG Art. 88 bzw. 90 geahndet. Wiederholtes Fernbleiben führt zu einer Anzeige. - Wie bin ich versichert?
Während des Dienstanlasses sind die AdZS via Militärversicherung gegen Unfall und Krankheit versichert.
- Wer leitet den Kurs?
Kursleitung, Stab und Kursarzt werden am ersten Kurstag vorgestellt. Die Arbeits- und Einrückzeiten stehen im Aufgebot. Während des Kurses ist der Kursleiter oder Kommandant deine Ansprechperson. - Sind Fahrten im privaten Fahrzeug erlaubt?
Die Benutzung privater Motorfahrzeuge ist für die tägliche An- & Rückfahrt auf eigene Verantwortung erlaubt. Es gibt keine Vergütung, keine Haftung und keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Während dem Kurs sind fahrten mit privaten Fahrzeugen nur mit Fahrbefehl gültig. - Welche Ausrüstung & Bekleidung muss ich dabei haben?
Die Ausrüstung ist gemäss Aufgebot oder Kursbefehl mitzubringen. Das komplette Zivilschutz-Tenue muss immer korrekt und vollständig getragen werden. - Dein Verhalten
Im Zivilschutz repräsentierst du den Zivilschutz und deine Einheit. Du bist verpflichtet dich Vorbildlich zu verhalten. Der Konsum von Alkohol, Drogen oder Betäubungsmitteln ist im besoldeten Dienst verboten.
Weiterführende Informationen
Dienstverschiebung

Dienstverschiebung
Dienstverschiebungen- und Beurlaubungen müssen in jedem Fall beantragt und begründet werden. Die folgenden Punkte erklären dir, was dein Gesuch beinhalten muss, damit es geprüft und beantwortet werden kann.
- Kann ich jederzeit verschieben?
Dienstverschiebungs- und Urlaubs-Gesuche werden nur bewilligt, wenn zwingende Gründe vorgebracht und begründet werden können. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht. - An wen sende ich mein Gesuch?
Ein Gesuch für Dienstverschiebung oder Urlaub muss vom AdZS schriftlich oder per Mail bis spätestens 10 Tage (3 Wochen bei Ausbildungsaufgeboten des Kantons) vor Dienstbeginn bei der im Aufgebot genannten Stelle (ZSO, AMB, Bund) eingereicht werden.
- Welche Unterlagen muss ich beilegen?
Nebst dem ausgefüllten und unterschriebenes Gesuch müssen Bestätigungen des Arbeitgeber, der Ausbildungsstätte oder Arztzeugnisse immer beigelegt werden. Die Kosten für Arztzeugnisse gehen zu Lasten des Gesuchstellers. - Einrückpflicht bleibt bestehen
Die Pflicht zum Einrücken bleibt bestehen, solange die Dienstverschiebung nicht bewilligt wurde. Der Entscheid über das Dienstverschiebungsgesuch wird dem AdZS schriftlich mitgeteilt.
Arbeitgeber

Infos für Arbeitgeber
Grossereignisse, Katastrophen oder Notlagen können alle treffen. Reichen Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste nicht aus, unterstützt der Zivilschutz. Zum Schutz von Menschen, Unternehmen und Kulturgütern. Alle Männer mit schweizer Bürgerrecht, die schutzdiensttauglich sind, aber keinen Militär- oder Zivildienst leisten. Schweizer Frauen, Ausländerinnen und Ausländer können sich freiwillig melden.
Infos für Arbeitgeber
- Wann müssen Zivilschutzleistende einrücken?
Zivilschutzleistende müssen einem Aufgebot des Bundes, Kantons oder der Zivilschutzregion folgen. Andernfalls droht ihnen ein Strafverfahren. - Muss ich meine Mitarbeitenden freistellen?
Sie müssen Ihre Mitarbeitenden für den Zivilschutz-Einsatz freistellen. Dafür erhalten Sie eine Entschädigung (EO, siehe "Entschädigung").
- Ich brauche meine Mitarbeitenden im Betrieb!
Bei dringendem betrieblichem Bedarf können Mitarbeitende ein Verschiebungsgesuch stellen über welches die Zivilschutzstelle entscheidet. - Wer erhält die EO Entschädigung?
Stellen Sie Mitarbeitenden für den Zivilschutz frei, erhalten Sie dafür eine Entschädigung (EO) in Höhe von 80% des Lohnes. Dies gilt auch, wenn der Dienst in die Freizeit fällt. Voraussetzung ist, dass Sie während der Freistellung den Lohn weiterzahlen. Andernfalls geht die EO direkt an die Mitarbeitenden.
Mögliche Diensttage
- Einmalige Grundausbildung
12 Tage Allgemeine- und Funktionsbezogene Grundausbildung (AGA & FGA), zu leisten zwischen dem 18. bis spätestens 25. Altersjahr. - Spezial- & Kadersausbildung
Werden je nach Bedarf, Eignung und Fähigkeiten angesetzt und dauern maximal 19 Tage. - Jährliche Wiederholungskurse
3 bis maximal 21 Tage – in der Regel 10 Einsatztage zugunsten der Gemeinschaft. Die Einsatztermine stehen meist Anfang Jahr fest, mindestens aber 6 Wochen vor dem Einsatz. - Einsätze im Ereignissfall
Grossereignisse, Katastrophen und Notlagen führen zu regional unterschiedlichen Aufgeboten. Die Einsatzdauer ist abhängig von der Lage und somit nicht im Voraus definierbar. Bei Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen ist keine Einsatz-Dispens möglich.
Weiterführende Informationen
Standorte für Dienstleistenden

Wichtige Standorte für Dienstleistende
Der Standort an welchen du Einrücken musst, findest du auf deinem Aufgebot. Zusammen mit Kursnummer, Dienstbezeichnung und Dauer der Dienstleistung erhältst du im Aufgebot alle relevanten Informationen für ein korrektes Einrücken. Für Vorbereitungs- und Wiederholungskurse ist der Einrückungsort meist das "Swiss Fire Center". Das ZSO Magazin befindet sich direkt neben dem Swiss Fire Center.
Magazin ZSO
ZSO Magazin
auf dem Areal des Swiss Fire Center
Untere Brühlstrasse 5b, 4800 Zofingen
Parkieren mit ZSO Parkkarte
Parkplatz Swiss Logistics, Areal Bleiche
Untere Brühlstrasse, 4800 Zofingen
Zivilschutzstelle
Das Kommando der ZSO Region Zofingen ist kombiniert mit der Dienststelle der Stützpunktfeuerwehr Zofingen:
Zivilschutzstelle / Kommando
Funkenstrasse 5, 4800 Zofingen
zso@zofingen.ch
062 745 02 40
Ausbildung

Ausbildung im Zivilschutz
Erklärtext für einen kurzen, prägnanten Einstieg in das Thema. Erklärtext für einen kurzen, prägnanten Einstieg in das Thema. Erklärtext für einen kurzen, prägnanten Einstieg in das Thema. Erklärtext für einen kurzen, prägnanten Einstieg in das Thema.
Ausbildungsmöglichkeiten im Zivilschutz
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