Titel Bevölkerung
Für die Bevölkerung
Titel Sicherheitsveranstaltung

Gut informiert bei Notfällen
Besuchen Sie die obligatorische Sicherheitsveranstaltung zum Thema Bevölkerungsschutz damit Sie für den Fall einer Katastrophe informiert sind.
Sicherheitsveranstaltung
Nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau (Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihren 23. Geburtstag feiern, sind seit dem 1. Januar 2024 zur Teilnahme an einer Sicherheitsveranstaltung verpflichtet.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Ziel der Veranstaltung
Vermittlung von Wissen zum Bevölkerungsschutz, seinen Partnern, sicherheitspolitischen Instrumenten des Bundes sowie Verhalten in Gefahrensituationen. Förderung des Sicherheitsbewusstseins und Aufzeigen von Möglichkeiten zur Mitwirkung im Bevölkerungsschutz. - Beteiligte Organisationen
Regionale Führungsorgane, Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz, Gesundheitswesen – alle wirken aktiv an der Plenumsveranstaltung zur Wissensvermittlung für den Notfall mit.
- Aufgebot
Das Aufgebot erfolgt durch die regionale Bevölkerungsschutz Organisation und ist verbindlich. Die Teilnahme ist obligatorisch. Bei Verhinderungen muss eine Dispensation mit Begründung beantragt werden. Unentschuldigtes Fernbleiben kann zur Verwarnung und in im wiederholten Fall zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen. - Arbeitgeber
Das Aufgebot gilt als Amtstermin (§ 8c BZV-AG). Daher müssen Arbeitgeber oder Bildungsinstitution eine Freistellung und Lohnfortzahlung gewähren (gem. Art. 324a OR).
Die nächsten Termine
18.11.2025 | |
13:30 - 17:00 Uhr | |
BZZ Bildungszentrum Strengelbacherstrasse 27, 4800 Zofingen |
18.11.2025 | |
18:00 - 21:30 Uhr | |
BZZ Bildungszentrum Strengelbacherstrasse 27, 4800 Zofingen |
19.11.2025 | |
08:00 - 11:30 Uhr | |
BZZ Bildungszentrum Strengelbacherstrasse 27, 4800 Zofingen |
19.11.2025 | |
13:30 - 17:00 Uhr | |
BZZ Bildungszentrum Strengelbacherstrasse 27, 4800 Zofingen |
Weiterführende Informationen
Publikation der Region Zofingen 2025
Titel AlertSwiss

AlertSwiss: aktuell informiert
Auf Alertswiss fliessen die relevanten Informationen rund um die Vorsorge und das Verhalten bei Katastrophen und Notlagen in der Schweiz zusammen: Eine Informationsdrehscheibe, die Leben schützen und retten kann.
AlertSwiss
Gefahren kennen
Grosse Katastrophen sind in der Schweiz selten – dennoch ist es wichtig, Gefahren zu kennen und zu wissen, wie man sich schützen kann. Hier finden Sie passende Verhaltensrgeln für Hochwasser, Sturm, Erdbeben, Waldbrände, Chemie- & Kernkraft-Unfälle, Ausfall von Strom und Mobiilfunk, Pandemien, etc.
App installieren
entdecken Sie die AlertSwiss App
Mit der kostenlosen Alertswiss-App erhalten Sie Alarme, Warnungen und Informationen zu Ihrem aktuellen Standort in Echtzeit direkt auf Ihr Smartphone (Android & iOS). Alle Meldungen können auch via www.alert.swiss abgerufen werden.
Notfallplan erstellen
wappnen Sie sich auf jede Situation
Erstellen Sie Ihren persönlichen Notfallplan! Er hilft Ihnen, in Notlagen richtig und schnell zu handeln ohne im Stress der Situation etwas zu vergessen. Auch digital in der Alertswiss-App möglich.
Downlaods
Titel Notfalltreffpunkte

Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall
Die Notfalltreffpunkte (NTP) dienen der Bevölkerung als erste Anlaufstelle bei Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen. An den Notfalltreffpunkten erhält die Bevölkerung im Ereignisfall Informationen und Unterstützung.
Notfalltreffpunkte
Notfalltrefpunkte in jeder Gemeinde
In jeder Gemeinde im Kanton Aargau steht mindestens ein Notfalltreffpunkt zur Verfügung. Zu welchem Zeitpunkt die Notfalltreffpunkte in Betrieb sind, hängt von der lokalen Gefährdung ab und kann regional unterschiedlich sein. Bitte beachten Sie Radiodurchsagen oder Meldungen von Alertswiss.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Die Aufgabe eines Notfalltreffpunkt?
Bei Schadenereignissen, Katastrophen und Notlagen ist es wichtig, die Bevölkerung rechtzeitig zu informieren und bei Bedarf zu unterstützen – an einem festgelegten Ort, der im Ereignisfall rund um die Uhr durch den Bevölkerungsschutz betreut wird. - Warum braucht es im Digitalzeitalter Notfalltreffpunkte?
Bei längerem Stromausfall oder Strommangellage können gewohnte Informationskanäle wie Handy, Radio und TV ausfallen. Deshalb wurden Notfalltreffpunkte als flexible Lösung entwickelt, um alternative Informationswege sicherzustellen.
- Welche Funktionen übernimmt ein NTP?
Im Ereignisfall aktivieren die Behörden die Notfalltreffpunkte und informieren die Bevölkerung. Am NTP gibt es Lageinformationen und bei Ausfall üblicher Kommunikationsmittel die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen. Je nach Lage können vor Ort weitere Leistungen angeboten werden (z.Bsp.: deckung von Grundbedürfnissen, Anlaufstelle einer Evakuierung, etc.). - Wo finde ich die Notfalltreffpunkte?
Die NTP Standorte werden zentrall und stets aktuell auf einer digitalen Karte (geo.admin.ch) veröffentlicht. Die Links finden Sie nachfolgend.
Notfalltreffpunkte Ihrer Gemeinde
Diese Gemeinden gehören zur Bevölkerungsschutzregion Zofingen und verfügen über mindestens einen Notfalltreffpunkt. Ein Klick auf den Gemeindenamen führt direkt zu den Standorten auf map.geo.admin.ch. Einen detaillierten Überblick finden Sie zusätzlich hier auf unserer Webseite.
A
U
W
Weiterführende Informationen
Notfalltreffpunkte: Informationen Kanton Aargau
Notfalltreffpunkte: Informationen Bund
Wie funktioniert ein Notfalltreffpunkt?
Titel Schutzraum

Ihr Schutzraum – Sicherheit im Ernstfall
Schutzbauten dienen im Kriegsfall dem Schutz vor Einwirkung unterschiedlicher Waffen. Sie können aber auch bei Katastrophen als Notunterkünfte genutzt werden. Ihr Schutzraum ist eine langfristige Investition in Ihre Sicherheit im Notfall.
Schutzraum
Ein Schutzplatz für jede Person
Schutzräume sind ein integraler Bestandteil des Zivilschutzes und sollen allen Einwohnerinnen und Einwohnern in Wohnortnähe – und vielen auch am Arbeitsplatz – Schutz bei bewaffneten Konflikten oder Katastrophen bieten. Nachfolgend erfahren Sie die wichtigsten Fakten zu Schutzräumen in der Schweiz:
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Was ist ein Schutzraum?
Ein Schutzraum ist eine besonders verstärkte bauliche Schutzvorrichtung mit spezieller Ausrüstung in öffentlichen oder privaten Gebäuden. Sie dient den Menschen als Zufluchtsort bei bewaffneten Konflikten oder einer Reihe möglicher Katastrophen. - Wer hat Anrecht auf einen Schutzraum?
Gemäss Bundesgesetz muss für jede Person ein Schutzplatz in Wohnortnähe vorhanden sein. Für Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime gilt: Pro Patientenbett ist ein Schutzplatz erforderlich. - Nutzung in Friedenszeiten möglich?
In Friedenszeiten dürfen private Schutzräume normal genutzt, aber nicht baulich verändert werden. Sie müssen innert 24 Stunden bezugsbereit sein. - Wer prüft die Schutzräume?
Die regionale Zivilschutzorganisation prüft im Auftrag der Gemeinde alle 10 Jahre die Betriebsbereitschaft der Schutzräume (PSK).
- Wann und wie wird mein Schutzraum geprüft?
Hauseigentümer werden vorab schriftlich über verpflichtende Kontrolltermine informiert. Die Schutzräume müssen dann frei zugänglich sein. Versäumte Kontrollen können kostenpflichtige Nachkontrollen oder im Wiederholungsfall ein Strafverfahren zur Folge haben. - Muss ich meinen Schutzraum unterhalten?
Der Schutzraum sollte alle 6 Monate durch den Eigentümer gewartet werden. Dies beinhaltet eine 15-minütigen Inbetriebnahme des Lüftungsaggregats, das reinigen von Dichtungen, Vorfiltern und Schächten sowie die Wartung von Türen, Verschlüssen und Metallteilen. - Wer muss einen Schutzraum bauen?
Bei Neubauten von Wohnhäusern mit mindestens 38 Zimmern (bzw. 25 Schutzplätzen) besteht eine Baupflicht für Schutzräume. Von der Baupflicht befreit sind Gemeinden mit einem Schutzplatz-Deckungsgrad von über 110%, sofern die geplante Baueingabe den Deckungsgrad nicht unter 100% senkt. Besteht keine Pflicht zum Bau eines Schutzraums, muss die Bauherrschaft einen Ersatzbeitrag von CHF 400.– pro Schutzplatz zahlen.
Schutzräume: Rechte & Pflichten
Schweizer Schutzräume
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Zweck: Schutz bei bewaffneten Konflikten & Katastrophen
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Standort: In Wohnortnähe – oft auch am Arbeitsort
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Nutzung: In Friedenszeiten z. B. als Keller oder Hobbyraum nutzbar
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Bereitschaft: Muss innert 24 Stunden bezugsbereit sein
- Verboten: bauliche Änderungen am Raum
Kontrolle & Wartung
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Prüfung: Regelmässige durch den Zivilschutz im Auftrag der Gemeinden
- Unterhalt: optimal alle 6 Monate durch den Hauseigentümer
- Reinigung: Dichtungen, Vorfilter & Schächte sauber halten
- Lüftung: Aggregat regelmässig für 15 Min. testen
- Korrosion: Metallteile prüfen und gegebenenfalls auswechseln
Baupflicht & Vorschriften
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Baupflicht: bei Neubauten mit ≥ 38 Zimmern / 25 Schutzplätzen
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Befreiung: möglich bei Gemeinden mit > 110 % Deckungsgrad oder kleineren Bauten
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Ersatzbeitrag: 400 CHF pro fehlendem Schutzplatz (bei Befreiung)
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Pflegebereich: Pro Patientenbett in Spitälern und Pflegeheimen ist ein Schutzplatz erforderlich
Weiterführende Informationen
Schutzräume: Informationen Kanton Aargau
Titel Zuweisungsplanung

Habe ich einen Schutzplatz?
Die Zuweisungsplanung garantiert jeder Einwohnerinn und jedem Einwohner einen Schutzplatz im Katastrophenfall. Dieser Schutzplatz befindet sich im Haus in welchem Sie wohnen oder in einem Schutzraum in Ihrer Nähe.
Zuweisungsplanung
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Schutzplatzzuweisung
Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen. Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum in unmittelbarer Nähe zugewiesen. - Platz pro Person
Pro Person ist im Schutzraum ein Platz von 1 m² Fläche bzw. 2,5 m³ Raumvolumen eingeplant. Das entspricht etwa dem Platz in einem Eisenbahnabteil 1. Klasse. - Sind im Kanton Aargau genügend Schutzplätze verfügbar?
Es stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung. Es sind aktuell 784'192 Schutzplätze. Das entspricht ca. 110 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung (Stand Mai 2025)
- Zuweisungsplanung
Erfolgt vorsorglich für den Aktivdienstfall und wird durch die Zivilschutzorganisation wöchentlich nachgeführt (z. B. bei Zu-/Wegzügen, Geburten, Todesfällen oder baulichen Änderungen). - Welchem Schutzraum bin ich zugeteilt?
Die Zuweisungsplanung wird aus Sicherheitsgründen und aufgrund der stetig laufenden Bevölkerungsmutationen nicht veröffentlicht. Einsicht kann auf Anfrage gewährt werden. - Notfallsituationen
Bei Katastrophen kann aufgrund einer Reihe von Unbekannten eine der Zuweisungsplanung abweichende behördliche Anweisung ausgesprochen werden. Gefährdete Personen sind angehalten, sich an diese Weisung zu halten bei der Aufsuchung eines Schutzraumes.
Titel Notvorrat

Kluger Rat – Notvorrat
In jedem Haushalt sollte ein Notvorrat vorhanden sein, um bei einer Katastrophe die Erstversorgung von Ihnen und Ihrer Familie sicherzustellen. Er sollte pro Person für sieben Tage reichen.
Notvorrat
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Ist ein Versorgungsunterbruch möglich?
Lebensmittel und Verbrauchsgüter werden täglich zuverlässig verteilt. Bei einem Ausfall des komplexen Verteilersystems – etwa durch Stromausfall, blockierte Strassen, etc. – droht innert kurzer Zeit ein Versorgungsunterbruch. - Wie lange kann ein Versorgungsunterbruch andauern?
Man geht heute davon aus, dass ein Versorgungsunterbruch zwar nicht Monate, jedoch mehrere Tage andauern könnte. Deshalb ist es empfohlen, pro Person einen Vorrat für rund eine Woche zu halten. - Aufbewahrung Notvorrat
Bewahren Sie den Notvorrat trocken und lichtgeschützt in Küche oder Keller auf. Prüfen Sie regelmässig die Haltbarkeit und halten Sie den Vorrat frisch. - Kochen ohne Strom
Je nach Wohnsituation bieten sich verschiedene Alternativen zum Kochen an, etwa Holz- oder Kohlegrill, Gasgrill, Campingkocher oder ein Fonduerechaud mit Brennpaste. Achten Sie dabei immer auf Ihre Sicherheit, den Brandschutz und ein gute Frischluftzufuhr / Belüftung.
Tipps zur persönlichen Vorratshaltung
- Ihr Notvorrat sollte den persönlichen Bedürfnissen und Gewohnheiten entsprechen.
- Lebensmittel in den "Küchenalltag" integrieren, das heisst Lebensmittel regelmässig konsumieren und wieder ersetzen.
- Auch sofort konsumierbare Produkte (= ohne Kochen konsumierbar) gehören in den Vorrat.
- Alle Lebensmittel – und auch Medikamente – kühl, trocken und lichtgeschützt aufbewahren. Achten Sie auf Haltbarkeit und Ablaufdaten.
- Auch Produkte aus dem Tiefkühler können als Notvorrat verwendet werden. Aufgetaute Lebensmittel sollen jedoch nicht wieder eingefroren werden.
- Für Säuglinge, Diabetiker und andere Personen mit speziellen Bedürfnissen müssen ebenfalls entsprechende Vorräte angelegt werden.
- Auch Futter für Haustiere sollte berücksichtigt werden.
Was soll im Notvorrat vorhanden sein?
Getränke
- 9 Liter Wasser pro Person
- weitere, gut haltbare Getränke
- UHT-Milch, Kondensmilch
Hygieneartikel
- Seife
- WC-Papier
- Taschentücher
- Desinfektionsmittel
- Hygienemasken
- Medikamente
- Notfallapotheke
- Wasser für Hygiene & Waschen
Lebensmittel
- Reis & Teigwaren
- Öl / Fett
- Konserven (Gemüse, Früchte, Pilze)
- Mehl, Trockenhefe
- Trockenfleisch
- Zwieback / Knäckebrot
- Fertiggerichte, (Rösti, Suppen)
- Hartkäse, Schmelzkäse
- Bouillon, Salz, Pfeffer
- Müesli & Dörrfrüchte
- Hülsenfrüchte
- Schokolade
- Zucker, Honig, Konfitüre
- Spezialnahrung (bei Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten)
Verbrauchsgüter
- Batteriebetriebenes Radio
- Taschenlampe
- Stirnlampe
- Ersatzbatterien
- Kerzen
- Zündhölzer & Feuerzeug
- Gaskocher, Rechaud
- einfaches Werkzeug
- Dosenöffner
- Abfallsäcke
- Bargeld
Haustiere
- Tiernahrung
- Tierhygiene-Artikel